Transfundierende Ärzte

Hämotherapie

  • DasTransfusionsgesetz legt die in Deutschland gültigen Vorgaben für die Transfusion von Blutpräparaten fest.

  • Die Richt­li­nie zur Ge­win­nung von Blut und Blut­be­stand­tei­len und zur An­wen­dung von Blut­pro­duk­ten (Richt­li­nie Hä­mo­the­ra­pie) ge­mäß den §§ 12a und 18 des Trans­fu­si­ons­ge­set­zes beschreibt die Einzelheiten zur klinischen Hämotherapie.

  • Die Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten erläutern den klinische Einsatz von Blutprodukten.

  • Die Voten des Arbeitskreises Blut legen die Verfahrensweisen bei der Herstellung und Anwendung von Blutpräparaten fest.

  • Die Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft gibt die einzuhaltenden Bestimmungen für Hersteller von Blutpräparaten an.

  • Votum Nr. 48 des Arbeitskreises Blut erläutert das Verfahren zur Rückverfolgung (Look Back) gemäß § 19 Transfusionsgesetz.
    Bei Verdacht der Übertragung einer Hepatitis B-, Hepatitis C- oder HIV-Infektion durch Blutprodukte ist der Transfusionsverantwortliche des Klinikums einzuschalten.

Weiterführende Informationen:

Unterlagen zur Transfusion

Transfusionsmedizinische Dienstanweisung, QM-Handbuch

Schulungsunterlagen

  • Anleitung Nutzung SAP: Abrufen von Patienteninformationen und Anlegen von Klinischen Aufträgen & Konsilen

Download Anforderungsscheine

 

Abklärung Verdacht auf Transfusionsreaktion

Für die Meldung einer Transfusionsreaktion verwenden Sie die Funktion "Klinischer Auftrag" im SAP (Reiter Transfusionsmedizin).
Füllen Sie das Meldeformular vollständig aus und senden es gemeinsam mit den korrekt gefüllten Blutproben zu uns.

Untersuchungsmaterial

  • 7,5 ml Nativblut ohne gerinnungshemmende Zusätze
  • 7,5 ml EDTA-Blut 
  • ggf. eine Patienten-Blutprobe vor Transfusion

Dokumentation der Anwendung von Blutprodukten

gemäß §14 Transfusionsgesetz

In der UMR wird die produkt- bzw. chargenbezogene Dokumentation von zellulären Blutprodukten und gefrorenem Frischplasma durch die Zentral-Apotheke bis zur Kostenstelle der Station / Ambulanz sichergestellt.
In den Einrichtungen der Krankenversorgung (Station, Ambulanz, OP-Bereich) ist diese Dokumentation fortzusetzen. Zu einem späteren Zeitpunkt muss die komplette Zuordnung aller verabreichten dokumentationspflichtigen Präparate zum Patienten ersichtlich sein.
(Weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 4.10 Transfusionsmedizinische Dienstanweisung)

patientenbezogene Produktdokumentation

Folgende Dokumente stehen zur Verfügung:
Einlegeblatt Dokumentation der Anwendung dokumentationspflichtiger Plasmaproteine
Einlegeblatt Dokumentation der Anwendung von gefrorenem Frischplasma (Depot)

Produktdokumentation von Erythrozyten-Konzentraten erfolgt entweder

  • analog, über Service-Klebeetiketten in der Krankenakte

oder:

  • elektronisch, über scannen der grün markierten Barcodes (Konservennummer):

Erstellung von Blutgruppen-Befunden außerhalb der regulären Dienstzeit

Erstellung von Befunden nur bei unmittelbarer Transfusion:

  • täglich zwischen 19:00 Uhr und 07:00 Uhr
  • an Wochenenden und Feiertagen

Dies sind vorläufige Befunde. Endgültige Befunde erhalten Sie am nächsten Werktag.
Ersetzen Sie den vorläufigen Befund immer durch den endgültigen Befund in den Patientenunterlagen!